Bedingt durch einen Fall aus meinem Freundeskreis, hab ich mich mal mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt. Dabei musste ich feststellen, dass es viele Gründe für eine Berufsunfähigkeit geben kann und die gesetzlichen Regelungen dazu erschreckend hart für Betroffene sind.
Also möchte ich hier mal etwas zu diesem Thema schreiben. Erstmal werde ich einen Überblick mit den wichtigsten Regelungen geben. Dazu habe ich mich über die Unterschiede zwischen Erwerbsunfähigkeit informiert.
Was ist eine Berufsunfähigkeit und welche Ursachen hat diese
Man spricht von einer Berufsunfähigkeit, wenn jemand eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität erlitten hat. Im allgemeinen wird diese durch ein ärztliches Gutachten bestätigt.
Bei der Berufsunfähigkeit kann der bis dahin ausgeübte oder erlernte Beruf nicht mehr vollständig ausgeübt werden. Im Gegensatz zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit, kann der Betroffene einem anderen Tätigkeitsgebiet nachgehen, welches seiner körperlichen und geistigen Verfassung entspricht. Bei Beamten spricht man bei einer Berufsunfähigkeit auch von einer Dienstunfähigkeit.
Die häufigsten Gründe und Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Schäden an der Wirbelsäule und an den Gelenken. Dann kommen Herz-Kreislauf-Krankheiten, seelische Erkrankungen und Tumore. Nur bei einem geringen Prozentsatz aller Fälle haben Unfälle im privaten oder beruflichen Bereich eine Berufsunfähigkeit verursacht. Hier auf dieser Webseite kann man mehr Informationen über die Ursachen einer Berufsunfähigkeit finden.
Es gibt bestimmte Branchen und Berufe, bei denen Tätigkeiten ausgeübt werden, welche körperlich und seelisch stark belasten. Diese Berufe sind besonders häufig von Meldungen einer Berufsunfähigkeit betroffen. Typischerweise sind diese Berufe: Fliesenleger, Gärtner, Feuerwehrmänner, Krankenpfleger, Maurer etc.
Wie ist die gesetzliche Regelung dazu?
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Begriff Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert: Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit auf Grund von Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu der Erwerbsfähigkeit von Versicherten, die seelisch, geistig und körperlich gesund sind und eine ähnliche Ausbildung bzw. gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, auf weniger als 6 Stunden gesunken ist. |
Der Begriff der Erwerbsfähigkeit von Versicherten ist nach der Art und dem Umfang der vorangegangenen Tätigkeiten hinsichtlich der Zumutbarkeit zu beurteilen. Die Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und der Kenntnisse des Betroffenen, der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung, ihres bisherigen Berufes und eventuellen besonderen Anforderungen innerhalb ihrer bisherigen ausgeübten Arbeitsverhältnisse.
Bei der Erwerbsunfähigkeit sind Tätigkeiten zumutbar, für die der Versicherte durch Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben erfolgreich ausgebildet oder umgeschult werden kann. Wer eine zumutbare Tätigkeit in Vollzeit ausüben kann, gilt nicht als erwerbsunfähig und damit auch nicht als berufsunfähig. Eine Berücksichtigung der jeweilig herrschenden Arbeitsmarktlage erfolgt dabei auch nicht (§ 240 Sozialgesetzbuch VI).
Die Berufsunfähigkeit, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert ist, gilt seit dem 01. Januar 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Wer nach diesem Datum geboren ist, muss privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, um sich abzusichern. Gemäß § 240 Sozialgesetzbuch VI existiert für alle anderen nur noch die Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Die private Absicherung mit einer BU Versicherung
Gegen eine drohende Berufsunfähigkeit kann man sich auch privat absichern. Ein solcher Versicherungsvertrag beinhaltet zwangsläufig auch die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit.
Die Definition für Berufsunfähigkeit bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist unterschiedlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine genaue Definition der Berufsunfähigkeit findet man auf dieser Homepage hier.
Bei der BU Versicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Das bezieht sich auf den Beruf, den er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.
Laut dieser Definition der Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht die Möglichkeit auf einen anderen „angemessenen“ Beruf verwiesen zu werden, unter Beachtung einer möglichen erheblichen Verschlechterung der Einkommenssituation und der bisherigen sozialen Stellung. Die hier erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb des neuen Berufes, dürfen nicht deutlich unter denen der bisher ausgeübten Berufsverhältnisse liegen. Im Allgemeinen tritt der Versicherungsfall bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% ein.
Die Absicherung der finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) erfolgen. Weitere Möglichkeiten sind die Basisrente mit Einschluss einer BUZ Versicherung und die Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Also, ich habe aufgrund dieser erschreckenden, unzureichenden Absicherung erstmal eine Beratung zur BU Versicherung angefordert.
Auf verschiedenen Finanzportalen kann man zu fast allen Themen eine Beratung oder einen Versicherungsvergleich anfordern. Wer dies auch machen möchte, der kann einen Versicherungsvergleich zu den meisten Versicherungen kostenlos und unverbindlich erhalten. Gute Informationen über die Berufsunfähigkeit und Absicherung mit einer BU Versicherung kann man bei Berufsunfaehigkeit-berufsunfaehigkeitsVersicherung.de lesen.