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Wird 2016 das Börsendesaster Jahr?

Das Jahr 2016 ist gerade mal 40 Tage alt und schon zeichnet sich ein düsteres Bild an den Börsen ab. Und das ist am Anfang eines Jahres kein gutes Zeichen für den Rest des Jahres.

Ein Fehlstart lässt schlimmeres vermuten

chart-dax-10022016Wenn die internationalen Finanzmärkte am Anfang des Jahres zusammenbrechen, dann sind das Vorboten einer wirtschaftlichen Krise, die auch die Realwirtschaft betreffen werden. So ist der Dax bereits über 15% eingebrochen, während der Euro gestiegen ist und vor allem der Bund Future auf neue Rekordhochs gestiegen ist. Besonders die neuen Rekordhochs beim Bund Future sind als Warnzeichen zu sehen, denn die internationalen Großanlegen ziehen das Geld aus den Aktienmärkten ab und investieren es in sichere Anlagen. Es wird also damit gerechnet, dass die Realwirtschaft ähnlich wie 2008 sinken wird, also die Wirtschaft in eine Rezession verfällt.

Bei der Suche nach Sicherheit sind deutsche Staatsanleihen aufgrund der Bönität natürlich erste Wahl, aber ein Bund Future von 165 ist der Wahnsinn. Es bedeutet nämlich, daß die Anleger bereit sind NEGATIVE ZINSEN zu bezahlen, nur um das Geld sicher anzulegen. Während das bei einem Bund Future Stand von 160 nur kurzfristige Anlagen betrifft, sind bei einem Stand von 165 sogar 8 jährige Laufzeiten mit einem negativen Zins versehen.

Das Problem der negativen Zinsen

Für Hausbauer und Hausfinanzierer sind die niedrigen Zinsen sicher ein Segen. Wenn man einen Kreditvergleich online macht, dann stellt man fest, daß die Zinsen für eine Hausfinanzierung noch nie so niedrig waren. Man kann also fast für umsonst riesige Kredite aufnehmen, wenn man die nötigen Sicherheiten in Form von Immobilien hat. Das wiederum führt langfristig zu einer Blase am Immobilienmarkt. Die Immobilienpreise werden weiter steigen und damit auch die Mieten.

Ein großes Problem sind die niedrigen Zinsen auch für die private Altersvorsorge. Denn die Anbieter können keine Zinsen mehr am Kapitalmarkt auf die Anlagegelder der Kunden erhalten und haben es so schwer eine Rendite zu erwirtschaften. Das ist besonders schwer für die Lebensversicherungen, die teilweise recht hohe Garantieverzinsungen auf Altverträge bieten müssen.

Damit wird es für die Deutschen immer schwieriger für das Alter vorzusorgen. Die staatlich geförderte Riester Rente und Rürup Rente sollten in diesem Zinsumfeld stärker gefördert werden. Doch das ist teuer und in Zeiten von Milliardenaufwendungen für die Flüchtlingskrise kaum zu erwarten. Der Dumme ist wieder der deutsche Sparer, denn er bekommt keine sinnvolle Anlagemöglichkeit, damit man im Alter von den Ersparnissen leben kann!

2015 steigen wieder die Sozialabgaben

Die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung werden wie jedes Jahr auch in 2015 wieder angepasst. Die neuen Werte sind jetzt bekannt geworden.

Die Abgabenlast bei besser Verdienenden steigt weiter

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Verordnungsentwurf die Anpassung für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung sind an die Einkommensentwicklung in Deutschland gekoppelt und werden jedes Jahr neu berechnet. Die Aufgabe kommt dabei dem Bundesarbeitsministerium zu. Das Ministerium hat die Werte für 2013 berechnet und daraus eine Einkommenssteigerung von 2,03% für ganz Deutschland errechnet. Und auf dieser Basis werden auch die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung angehoben.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und Rentenversicherung steigt

Ab 2015 werden die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung ansteigen und zwar für die alten Bundesländer auf 6.050 Euro im Monat und 72.600 Euro im Jahr. In diesem Jahr beträgt diese Beitragsbemessungsgrenze  5.950 Euro im Monat und 71.400 Euro im Jahr. Damit haben Personen, die über diesen Grenzen verdienen wieder Lohn – und Gehaltseinbußen hinzunehmen. Eine Bruttolohnerhöhung wird also gleich wieder durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze aufgefressen. Der Nettolohn wird dann stagnieren oder sogar sinken. In Ostdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung auf monatlich 5.200 Euro und 62.400 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2014 liegt in Ostdeutschland bei 5.000 Euro im Monat und 60.000 Euro im Jahr.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird 2015 erhöht

Ab 2015 wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung auf monatlich 4.125 Euro und 49.500 Euro jährlich erhöht. Im Jahr 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 4.050 Euro im Monat und 48.600 Euro im Jahr. Das gilt für gesetzlich versicherte in der GKV. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt und keine Kinder hat, für den lohnt es sich zu prüfen, ob eine private Krankenversicherung sinnvoll ist. Einen PKV Vergleich der Tarife kann man auf brutto-netto-gehaltsrechner.net erhalten.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflege- und Krankenversicherung  handelt es sich um den maximalen Wert, bis zu dem das Gehalt in der Sozialversicherung beitragspflichtig ist. Über dieser Grenze ist das Gehalt beitragsfrei. Für besser Verdienende steigt mit der Beitragsbemessungsgrenze also auch die Beitragslast und es verringert sich das Nettogehalt.

 

Welche Ursachen und gesetzliche Regelungen zur Berufsunfähigkeit gelten

Bedingt durch einen Fall aus meinem Freundeskreis, hab ich mich mal mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt. Dabei musste ich feststellen, dass es viele Gründe für eine Berufsunfähigkeit geben kann und die gesetzlichen Regelungen dazu erschreckend hart für Betroffene sind.

Also möchte ich hier mal etwas zu diesem Thema schreiben. Erstmal werde ich einen Überblick mit den wichtigsten Regelungen geben. Dazu habe ich mich über die Unterschiede zwischen Erwerbsunfähigkeit informiert.

Was ist eine Berufsunfähigkeit und welche Ursachen hat diese

BerufsunfähigkeitMan spricht von einer Berufsunfähigkeit, wenn jemand eine dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität erlitten hat. Im allgemeinen wird diese durch ein ärztliches Gutachten bestätigt.

Bei der Berufsunfähigkeit kann der bis dahin ausgeübte oder erlernte Beruf nicht mehr vollständig ausgeübt werden. Im Gegensatz zum Begriff der Erwerbsunfähigkeit, kann der Betroffene einem anderen Tätigkeitsgebiet nachgehen, welches seiner körperlichen und geistigen Verfassung entspricht. Bei Beamten spricht man bei einer Berufsunfähigkeit auch von einer Dienstunfähigkeit.

Die häufigsten Gründe und Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Schäden an der Wirbelsäule und an den Gelenken. Dann kommen Herz-Kreislauf-Krankheiten, seelische Erkrankungen und Tumore. Nur bei einem geringen Prozentsatz aller Fälle haben Unfälle im privaten oder beruflichen Bereich eine Berufsunfähigkeit verursacht. Hier auf dieser Webseite kann man mehr Informationen über die Ursachen einer Berufsunfähigkeit finden.

Es gibt bestimmte Branchen und Berufe, bei denen Tätigkeiten ausgeübt werden, welche körperlich und seelisch stark belasten. Diese Berufe sind besonders häufig von Meldungen einer Berufsunfähigkeit betroffen. Typischerweise sind diese Berufe: Fliesenleger, Gärtner, Feuerwehrmänner, Krankenpfleger, Maurer etc.

Wie ist die gesetzliche Regelung dazu?

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Begriff Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert: Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit auf Grund von Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu der Erwerbsfähigkeit von Versicherten, die seelisch, geistig und körperlich gesund sind und eine ähnliche Ausbildung bzw. gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, auf weniger als 6 Stunden gesunken ist.

Der Begriff der Erwerbsfähigkeit von Versicherten ist nach der Art und dem Umfang der vorangegangenen Tätigkeiten hinsichtlich der Zumutbarkeit zu beurteilen. Die Feststellung einer Erwerbsunfähigkeit erfolgt unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und der Kenntnisse des Betroffenen, der Dauer und des Umfanges ihrer Ausbildung, ihres bisherigen Berufes und eventuellen besonderen Anforderungen innerhalb ihrer bisherigen ausgeübten Arbeitsverhältnisse.

Bei der Erwerbsunfähigkeit sind Tätigkeiten zumutbar, für die der Versicherte durch Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben erfolgreich ausgebildet oder umgeschult werden kann. Wer eine zumutbare Tätigkeit in Vollzeit ausüben kann, gilt nicht als erwerbsunfähig und damit auch nicht als berufsunfähig. Eine Berücksichtigung der jeweilig herrschenden Arbeitsmarktlage erfolgt dabei auch nicht (§ 240 Sozialgesetzbuch VI).

Die Berufsunfähigkeit, welche in der gesetzlichen Rentenversicherung verankert ist, gilt seit dem 01. Januar 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren sind. Wer nach diesem Datum geboren ist, muss privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen, um sich abzusichern. Gemäß § 240 Sozialgesetzbuch VI existiert für alle anderen nur noch die Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Die private Absicherung mit einer BU Versicherung

Gegen eine drohende Berufsunfähigkeit kann man sich auch privat absichern. Ein solcher Versicherungsvertrag beinhaltet zwangsläufig auch die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit.
Die Definition für Berufsunfähigkeit bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen ist unterschiedlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine genaue Definition der Berufsunfähigkeit findet man auf dieser Homepage hier.

Bei der BU Versicherung liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben. Das bezieht sich auf den Beruf, den er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Laut dieser Definition der Berufsunfähigkeitsversicherungen besteht die Möglichkeit auf einen anderen „angemessenen“ Beruf verwiesen zu werden, unter Beachtung einer möglichen erheblichen Verschlechterung der Einkommenssituation und der bisherigen sozialen Stellung. Die hier erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb des neuen Berufes, dürfen nicht deutlich unter denen der bisher ausgeübten Berufsverhältnisse liegen. Im Allgemeinen tritt der Versicherungsfall bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% ein.

Die Absicherung der finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder als Risikoversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) erfolgen. Weitere Möglichkeiten sind die Basisrente mit Einschluss einer BUZ Versicherung und die Kapital- oder Rentenversicherung mit Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Also, ich habe aufgrund dieser erschreckenden, unzureichenden Absicherung erstmal eine Beratung zur BU Versicherung angefordert.
Auf verschiedenen Finanzportalen kann man zu fast allen Themen eine Beratung oder einen Versicherungsvergleich anfordern. Wer dies auch machen möchte, der kann einen Versicherungsvergleich zu den meisten Versicherungen kostenlos und unverbindlich erhalten. Gute Informationen über die Berufsunfähigkeit und Absicherung mit einer BU Versicherung kann man bei Berufsunfaehigkeit-berufsunfaehigkeitsVersicherung.de lesen.

Als Selbständiger unbedingt mit Betriebshaftpflicht absichern

Normalerweise haftet eine Versicherung im Fall von Personen- oder Sachschäden. Sollte eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt oder entwendet werden, sorgt die Versicherung nach Vertragsabschluss für den finanziellen Ausgleich.

betriebshaftpflichtDas ist bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Selbständige anders. Die Versicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Berufsunfall einen echten Vermögensschaden zur Folge hat. Deshalb ist diese Versicherung vor allem im Dienstleistungsbereich zu finden. Also vor allem bei beratenden, prüfenden oder begutachtenden Berufen. Dies sind im allgemeinen Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte, welche in diese Berufsgruppen fallen.

Für diese Berufe ist also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Das gilt ebenso für Buchhalter und Steuerberater. Diese gehören zu den Berufsgruppen, bei denen ein echter Vermögensschaden durch eine falsche Beratung erfolgen kann.

Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar per Gesetzgeber vorgeschrieben. Die finanziellen Auswirkungen durch einen Vermögensschaden können extrem hoch sein und für den Haftenden kaum zu bewältigen sein. Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll sowohl für die Versicherten, als auch für Dritte, der Schaden wenigstens im finanziellen Bereich abgesichert werden. Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man sich hier über  Betriebshaftpflichtversicherungen informieren.

Wann die betriebliche Haftpflichtversicherung leistet

Die Beispiele dafür, wann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einen Schaden begleichen muß, sind vielfältig und umfangreich. Ein Rechtsanwalt kann mal eine Frist übersehen, so dass ein Mandant keine Möglichkeit der Klageabweisung hat und einen Rechtsstreit verliert.

Einem Architekten kann ein Planungsfehler bei einem Millionenobjekt unterlaufen. Dieser kann folgenschwere Auswirkungen haben, vielleicht sogar das Gebäude abrissreif machen. Über die Absicherungsmöglichkeiten mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann man hier mehr lesen: www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung

Das gilt auch für einen Wirtschaftsberater, der eine falsche Beratung erteilen kann. Oder einem Arzt unterläuft ein Behandlungsfehler. Das kann langwierige Schmerzen für die Patienten zur Folge haben, welche manchmal bis zum Lebensende andauern können. In allen Berufen arbeiten nun mal nur Menschen und menschliche Fehler sind schließlich nie auszuschließen.

Um eine gute Vermögensschadenversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung für den eigenen Bedarf zu erhalten, sollte man einen Versicherungsvergleich machen. Der Beitrag und die Leistungen dieser Versicherung können von einer Versicherungsgesellschaft zur nächsten große Unterschiede aufweisen. Es lohnt sich daher auch die Hilfe und Beratung eines Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen.

Ein Berater kann über die Risiken aufklären und die jeweiligen Unterschiede der Versicherungen erläutern. Gerade die berufsspezifischen Risiken kann ein Versicherungsfachmann genau aufdecken. Gute Versicherungsvergleiche kann man beispielsweise auf den Webseiten von Finanzberatung-Versicherungsvergleich.de erhalten.

Der passive Rechtsschutz bei der Versicherung

Eine Vermögensschadenversicherung beinhaltet in der Regel auch einen passiven Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer. Das heißt, dass die Versicherung den wirklichen Schadensanspruch prüft. Hierzu ist in der Regel die Hilfe eines Rechtsanwalts nötig und die entstehenden Kosten sollten nicht unterschätzt werden. Erst nach der Prüfung stellt sich wirklich heraus, ob wirklich ein echter Vermögensschaden zugrunde liegt.

Die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die meisten Ansprüche gegen Versicherungsnehmer unberechtigt sind. In diesem Fall wird die Versicherung den Anspruch zurückweisen. Das heißt, dass kein finanzieller Schaden stattgefunden hat. Aber auch der Ruf des Beklagten kann so wieder hergestellt werden. Sollte der rechtliche Anspruch aber festgestellt werden, so wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen ausgleichen.

Lohnerhöhung in der Elektro- und Metallindustrie

Jetzt ist er raus, der Kompromiss, den die Arbeitgeber und die IG Metall vereinbart haben. Dabei wurde ein Tarifergebnis bei den Verhandlungen in München erzielt, bei dem sich die Bruttogehälter für die Beschäftigten der Metall- und Elektrobranche in zwei Stufen erhöhen: Ab dem Juli 2013 steigt das Bruttogehalt für 10 Monate um 3,4 Prozent an und wird ab Mai 2014 um weitere 2,2 Prozent für 8 Monate angehoben. Dabei wurden für die Auszubildenden eine überproportionale Anhebung ihrer Gehälter ausgehandelt. Für die Monate Mai und Juni 2013 wurden keine Lohnerhöhungen vereinbart. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt laut IG Metall genau 20 Monate und endet am 31. Dezember 2014.

Steuereinnahmen des Bundes werden steigen

Damit werden sich auch die Steuereinnahmen des Bundes durch die kalte Progression weiter erhöhen. Die kalte Progression entsteht durch die Lohnerhöhungen bei den Arbeitnehmern. Durch ein höheres Bruttogehalt wird sich die Steuerprogression erhöhen und damit überproportional die Abgabenlast auch. Bei einer Lohnerhöhung von 100 Euro und einem bisherigen Steuersatz von 30% wird dieser dann eben 30,3% betragen. Diese zusätzlichen 0,3 Prozent gehen bei der Lohnerhöhung als kalte Progression verloren. Wer diesen Effekt mal bei sich selbst ausprobieren möchte, der sollte einen Brutto-Netto Gehaltsrechner für 2014 ausprobieren. Auf der Webseite brutto-netto-gehaltsrechner.net kann man seine Lohn- und Gehaltsdaten eingeben und sich den Nettolohn ausrechnen lassen.

Der Start des neuen Blogs

Heute geht der Blog von ecoss.25.eu online. Hier werden meine Erfahrungen, Meinungen und Kommentare zu den Themen aus Wirtschaft und Finanzen erscheinen.