Die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung werden wie jedes Jahr auch in 2015 wieder angepasst. Die neuen Werte sind jetzt bekannt geworden.
Die Abgabenlast bei besser Verdienenden steigt weiter
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Verordnungsentwurf die Anpassung für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung sind an die Einkommensentwicklung in Deutschland gekoppelt und werden jedes Jahr neu berechnet. Die Aufgabe kommt dabei dem Bundesarbeitsministerium zu. Das Ministerium hat die Werte für 2013 berechnet und daraus eine Einkommenssteigerung von 2,03% für ganz Deutschland errechnet. Und auf dieser Basis werden auch die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung angehoben.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung und Rentenversicherung steigt
Ab 2015 werden die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung ansteigen und zwar für die alten Bundesländer auf 6.050 Euro im Monat und 72.600 Euro im Jahr. In diesem Jahr beträgt diese Beitragsbemessungsgrenze 5.950 Euro im Monat und 71.400 Euro im Jahr. Damit haben Personen, die über diesen Grenzen verdienen wieder Lohn – und Gehaltseinbußen hinzunehmen. Eine Bruttolohnerhöhung wird also gleich wieder durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze aufgefressen. Der Nettolohn wird dann stagnieren oder sogar sinken. In Ostdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung auf monatlich 5.200 Euro und 62.400 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2014 liegt in Ostdeutschland bei 5.000 Euro im Monat und 60.000 Euro im Jahr.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird 2015 erhöht
Ab 2015 wird die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung auf monatlich 4.125 Euro und 49.500 Euro jährlich erhöht. Im Jahr 2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze noch bei 4.050 Euro im Monat und 48.600 Euro im Jahr. Das gilt für gesetzlich versicherte in der GKV. Wer über der Versicherungspflichtgrenze liegt und keine Kinder hat, für den lohnt es sich zu prüfen, ob eine private Krankenversicherung sinnvoll ist. Einen PKV Vergleich der Tarife kann man auf brutto-netto-gehaltsrechner.net erhalten.
Bei der Beitragsbemessungsgrenze zur Pflege- und Krankenversicherung handelt es sich um den maximalen Wert, bis zu dem das Gehalt in der Sozialversicherung beitragspflichtig ist. Über dieser Grenze ist das Gehalt beitragsfrei. Für besser Verdienende steigt mit der Beitragsbemessungsgrenze also auch die Beitragslast und es verringert sich das Nettogehalt.