Normalerweise haftet eine Versicherung im Fall von Personen- oder Sachschäden. Sollte eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt oder entwendet werden, sorgt die Versicherung nach Vertragsabschluss für den finanziellen Ausgleich.
Das ist bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Selbständige anders. Die Versicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Berufsunfall einen echten Vermögensschaden zur Folge hat. Deshalb ist diese Versicherung vor allem im Dienstleistungsbereich zu finden. Also vor allem bei beratenden, prüfenden oder begutachtenden Berufen. Dies sind im allgemeinen Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte, welche in diese Berufsgruppen fallen.
Für diese Berufe ist also eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Das gilt ebenso für Buchhalter und Steuerberater. Diese gehören zu den Berufsgruppen, bei denen ein echter Vermögensschaden durch eine falsche Beratung erfolgen kann.
Für einige Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar per Gesetzgeber vorgeschrieben. Die finanziellen Auswirkungen durch einen Vermögensschaden können extrem hoch sein und für den Haftenden kaum zu bewältigen sein. Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung soll sowohl für die Versicherten, als auch für Dritte, der Schaden wenigstens im finanziellen Bereich abgesichert werden. Bevor man eine Versicherung abschließt, sollte man sich hier über Betriebshaftpflichtversicherungen informieren.
Wann die betriebliche Haftpflichtversicherung leistet
Die Beispiele dafür, wann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einen Schaden begleichen muß, sind vielfältig und umfangreich. Ein Rechtsanwalt kann mal eine Frist übersehen, so dass ein Mandant keine Möglichkeit der Klageabweisung hat und einen Rechtsstreit verliert.
Einem Architekten kann ein Planungsfehler bei einem Millionenobjekt unterlaufen. Dieser kann folgenschwere Auswirkungen haben, vielleicht sogar das Gebäude abrissreif machen. Über die Absicherungsmöglichkeiten mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann man hier mehr lesen: www.betriebshaftpflicht-betriebshaftpflichtversicherung.de/vermoegensschadenhaftpflichtversicherung
Das gilt auch für einen Wirtschaftsberater, der eine falsche Beratung erteilen kann. Oder einem Arzt unterläuft ein Behandlungsfehler. Das kann langwierige Schmerzen für die Patienten zur Folge haben, welche manchmal bis zum Lebensende andauern können. In allen Berufen arbeiten nun mal nur Menschen und menschliche Fehler sind schließlich nie auszuschließen. |
Um eine gute Vermögensschadenversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung für den eigenen Bedarf zu erhalten, sollte man einen Versicherungsvergleich machen. Der Beitrag und die Leistungen dieser Versicherung können von einer Versicherungsgesellschaft zur nächsten große Unterschiede aufweisen. Es lohnt sich daher auch die Hilfe und Beratung eines Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen.
Ein Berater kann über die Risiken aufklären und die jeweiligen Unterschiede der Versicherungen erläutern. Gerade die berufsspezifischen Risiken kann ein Versicherungsfachmann genau aufdecken. Gute Versicherungsvergleiche kann man beispielsweise auf den Webseiten von Finanzberatung-Versicherungsvergleich.de erhalten.
Der passive Rechtsschutz bei der Versicherung
Eine Vermögensschadenversicherung beinhaltet in der Regel auch einen passiven Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer. Das heißt, dass die Versicherung den wirklichen Schadensanspruch prüft. Hierzu ist in der Regel die Hilfe eines Rechtsanwalts nötig und die entstehenden Kosten sollten nicht unterschätzt werden. Erst nach der Prüfung stellt sich wirklich heraus, ob wirklich ein echter Vermögensschaden zugrunde liegt.
Die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die meisten Ansprüche gegen Versicherungsnehmer unberechtigt sind. In diesem Fall wird die Versicherung den Anspruch zurückweisen. Das heißt, dass kein finanzieller Schaden stattgefunden hat. Aber auch der Ruf des Beklagten kann so wieder hergestellt werden. Sollte der rechtliche Anspruch aber festgestellt werden, so wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen ausgleichen.